JOBENLARGEMENT

Der Begriff Jobenlargement bezeichnet die Vergrößerung des Tätigkeitsbereichs eines Arbeitnehmers. Die zusätzlichen Aufgaben fordern keine Weiterbildung, denn sie knüpfen an dem Anforderungsprofil des Arbeitnehmers an. Durch die Übernahme von weiteren Aufgaben ist ein hoher Zeitaufwand notwendig sowie auch die Leistungsbereitschaft. Die Einführung des Jobenlargements bringt Vor- und Nachteile für den ausgewählten Arbeitnehmer. Ein Vorteil ist, dass keine weiteren Qualifikationen notwendig sind, um die neuen Aufgaben lösen zu können. Auch die Schließung der Personallücke im Falle von Krankheit, Urlaub oder Personalmangel kann durch Job Enlargement erreicht werden. Zudem wird der Arbeitsalltag des Arbeitnehmers spannender und abwechslungsreicher gestaltet. Durch die Vergrößerung der Arbeitstätigkeit bekommt der Arbeitnehmer die Chance auf große Verantwortung und die Möglichkeit sich beruflich weiterzubilden. Wiederum ist der Nachteil, dass es zur Überbelastung kommen kann, sodass der Arbeitnehmer erschöpft und wenig erfolgreich Leistungen erbringt. Hierbei ist wichtig durch regelmäßige Gespräche mit der Geschäftsführung und dem Betriebsrat über die Entwicklung des Arbeitnehmers zu sprechen.

 

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