FORTBILDUNGSKOSTEN

Findet eine Weiterbildung in einem bereits ausgeübten Beruf statt, so spricht man von einer Fortbildung. Damit die dabei anfallenden Fortbildungskosten steuerlich anerkannt werden, muss ein beruflicher Zusammenhang dargelegt werden. Dieser muss vom Arbeitgeber bestätigt werden mit der Zusatzinformation, dass die Fortbildung im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers folgt, da die Kosten sonst selbst übernommen werden müssen. Kursgebühren, Fahrtkosten, Kopierkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten und gegebenenfalls Reisekosten zählen alle unter Fortbildungskosten, solange die Fortbildung nicht in der Arbeitsstätte erfolgt.

 

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