VERHANDLUNGSKOMPROMISS

Ein Verhandlungskompromiss sollte dann in Erwägung gezogen werden, wenn in einer Verhandlung beide Parteien, Arbeitnehmer, etc. sich nicht auf eine Lösung einigen können und nicht auf gestellte Forderungen verzichten wollen. Von den eigenen Positionen heraus wird dann eine Lösung in der Mitte gefunden, die beide Parteien gleichermaßen berücksichtigt. Gleichzeitig wird keine Forderung ganz erfüllt. Ein Verhandlungskompromiss dient dann als Lösung, wenn die Aussichten auf die Verhandlung auswegslos erscheinen und selbst durch Überzeugung des eigenen Standpunktes im Hinblick auf die Forderungen keine gewonnene Verhandlung mehr in Ausschau ist. Dabei gibt es drei Mögliche Lösungsansätze. Im bereits beschriebenen Ansatz, geben die Parteien beiderseits ihre Forderungen nicht ganz auf, es wird eine Lösung gefunden, aus der beide Parteien heraus Gewinn schlagen und die Beziehung zueinander im Vordergrund steht, da beide Parteien die selben Ziele verfolgen. Diesen Lösungsansatz nennt man Win-Win-Lösung oder Konsens.

Werden die Interessen beider Parteien in den Vordergrund einer Verhandlung gestellt und in der Lösung untergebracht ohne dass dabei so wirklich eine Lösung zu Stande kommt, wird die Verhandlung also eher auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, so spricht man von einem Formelkompromiss. Es kommt in der Lösung nicht zu einer eindeutigen Regelung, stattdessen wird ein Gesetz impliziert. Ein Fauler Kompromiss hingegen führt zwar zu einer Regelung, zu einer Lösung in diesem Sinne, dabei geht aber eine der beiden Parteien benachteiligt aus, ohne dies zu bemerken, das Kompromiss ist nicht gleichsam verteilt.

 

ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT DER GLOSSAR-BEGRIFFE